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| Föderalismus |
FöderalismusFöderalismus bezeichnet grundsätzlich ein Organisationsprinzip, bei dem die einzelnen Glieder (seien es Länder, Provinzen oder auch nur Vereine) über eine gewisse Eigenständigkeit verfügen, aber zu einer übergreifenden Gesamtheit zusammen geschlossen sind. Im politischen Bereich ist damit speziell ein staatliches Organisationsprinzip gemeint, infolge dessen einzelne Gliedstaaten (Länder) einen Bundesstaat - der Begriff Bundesstaat kann dabei sowohl den Gesamtstaat als auch die Gliedstaaten meinen - oder (in wesentlich lockerer Form) einen Staatenbund bilden. Der Begriff leitet sich vom lat.: foedus, foedera (Bund, Bündnis, Vertrag) ab.
Die Gliedstaaten (auch Länder, Bundesländer, Kantone oder Bundesstaaten genannt) geben dabei - allerdings nicht im Falle eines Staatenbundes - ihre staatliche Souveränität auf, behalten aber ihre Staatlichkeit als Gebietskörperschaft. Der Gesamtstaat, der Bund, entscheidet über alle Fragen von Einheit und Bestand des Ganzen (z.B. Sicherung der Bündnisgrenzen), die Länder haben Selbstbestimmungsrecht in ihren Kompetenzbereichen (in Deutschland z.B. Bildung, Polizei).
Meist wird der Begriff Föderalismus auf souveräne Staaten bezogen, die mehreren geografisch eingegrenzten Teilgebieten ihres Staates eine gewisse politische Autonomie einräumen. Diese darf nicht ohne weiteres wieder entzogen werden und ist meist in der Verfassung festgelegt. Die so genannten Gliedstaaten besitzen eigene politische Organe und eigene Kompetenzen zur Regelung ihrer Angebote und leiten diese Rechte nicht vom Zentralstaat ab. Im Gegensatz zum Staatenbund besitzt der Gesamtstaat im Föderalismus auch eigene Kompetenzen, die er ohne die Zustimmung der Gliedstaaten regeln kann.
Beispiel für institutionellen Föderalismus sind manche Parteien, die sich, zum Beispiel in Deutschland, in den Gliedstaaten bilden und Aufgaben und Kompetenzen der Organisation auf eine Dachorganisation übertragen, die in Teilgebieten eigenständig agieren kann, in anderen Teilen jedoch auf die Teilorganisation angewiesen sind.
Der Föderalismus ist immer geprägt vom Spannungsfeld der Beziehungen zwischen Zentralstaat und den Gliedstaaten, sodass es durchaus zu Pendelbewegungen hin zu mehr Zentralisierung oder zu mehr Dezentralisierung kommen kann.
Entstehung
Bundesstaaten können auf zwei Arten entstehen:
- Ein Zusammenschluss bislang selbstständiger Staaten zu einem größeren Staatswesen (siehe Schweiz)
- Auflockerung und Zerteilung von bisherigen Zentralstaaten.
Kompetenzverteilung
Bei der Aufgabenverteilung wird unterschieden zwischen
- sachlicher Kompetenzverteilung, d.h. die staatlichen Zuständigkeiten werden zwischen Bund und Gliedstaat nach inhaltlichen Kriterien verteilt:
Beispielsweise übernimmt der Bund die Außen- und Geldpolitik, während die Länder für Bildungswesen und Innere Sicherheit zuständig sind.
- funktionaler Kompetenzverteilung, d.h. die Zuständigkeiten zwischen Bund und Gliedstaaten unterscheiden sich nach Art der zu erbringenden Leistung:
Der Bund erarbeitet z.B. Gesetze und die Gliedstaaten führen die Gesetze aus.
Abgrenzung zu Zentralstaaten und zum Staatenbund
Föderalismus grenzt sich zum einen vom Zentralismus, zum anderen vom Staatenbund ab. Betrachtet werden hierbei im Sinne des Völkerrechts souveräne Staaten, die ihre innerstaatlichen Angelegenheiten ohne Einmischung anderer Staaten regeln. Ausnahme kann die freiwillige Übertragung von Kompetenzen an überstaatliche Organisationen (beispielsweise die Europäische Union) sein. Ein zentralistischer Staat hat nur eine politische Entscheidungsebene, die zentral alle Angelegenheiten des Staates bestimmt oder diese lokalen politischen Behörden kommissarisch überträgt. Diese lokalen Behörden haben jedoch keine eigenen Rechte, die den Zentralstaat hindern diese Kompetenzen wieder zu entziehen oder die Behörde aufzulösen. Beispiel hierfür ist Frankreich. Ein Staatenbund hingegen entsteht durch Zusammenschluss mehrerer souveräner Staaten auf Basis von Verträgen. Hier können zwar gemeinsame Institutionen gebildet werden. Ein Staat kann jedoch jederzeit wieder aus alleiniger Entscheidung austreten. Ein Beispiel ist die UNO.
Eigenschaften föderaler Staaten
Föderale Staaten besitzen meist eine Verfassung, die nur durch die Mehrheit der Gliedstaaten und die Mehrheit der gesamtstaatlichen Legislative geändert werden kann. Diese legt Kompetenzen für Gliedstaaten und Gesamtstaat fest. In jedem Gliedstaat gibt es legislative, exekutive und judikative Organe. Dies erweitert die vertikale Gewaltenteilung um eine horizontale Gewaltenteilung, die eine hemmende Wirkung entfachen kann und damit die Stabilität des politischen Systems fördert. Gleichzeitig entlastet die Bearbeitung politischer Probleme durch die Gliedstaaten den Gesamtstaat. Die Bürger können sowohl ein gesamtstaatliches als auch ein gliedstaatliches Parlament wählen. Meist besitzt die gesamtstaatliche Ebene zwei Parlamentskammern. Die eine vertritt dabei auch gliedstaatliche Interessen.
Föderales Europa
Lange Zeit konnte man bei der EWG und EG von einem Staatenbund sprechen. Verträge wie die Montanunion hatten sogar ein Ablaufdatum. Heute besitzt die EU neben einer Verwaltung auch feste Kompetenzen, die auf Basis der EU-Verträge vom Europäischem Gerichtshof überprüft werden. Solange die EU noch keine eigene Verfassung besitzt, kann man zwar noch nicht von einem föderalen Staat sprechen; aber die EU ist auf dem Weg, zu einem Staat über Staaten zu werden, der mehr ist als ein Staatenbund. Manche bezeichnen die EU deshalb heute als Staatenverbund.
Liste föderal verfasster Staaten
- Argentinien, 23 Provinzen, 1 Bundesdistrikt, Verfassung von 1853/1994
- Äthiopien, 9 Regionen, 2 Gebiete mit Sonderstatus, Verfassung von 1995
- Australien, 6 Bundesstaaten, 2 Territorien, 3 Außengebiete, Verfassung von 1901
- Belgien, 3 Regionen, 3 Sprachgebiete, Verfassung von 1994
- Brasilien, 26 Bundesstaaten, 1 Bundesdistrikt, Verfassung von 1988
- Deutschland, 16 Länder, Grundgesetz von 1949
- Estland, 15 Landkreise, Verfassung von 1992
- Kanada, 10 Provinzen, 3 Territorien, Verfassung von 1867/1982
- Indien, 28 Staaten, 7 Territorien, Verfassung von 1950
- Komoren, 3 Territorien, Verfassung von 2001
- Malaysia, 13 Bundesstaaten, 3 Territorien, Verfassung von 1957
- Mexiko, 31 Bundesstaaten, 1 Territorium, Verfassung von 1917
- Mikronesien, 4 Teilstaaten, Verfassung von 1979
- Nigeria, 36 Bundesstaaten, 1 Territorium, Verfassung von 1979
- Österreich, 9 Bundesländer, Verfassung von 1929.
- Pakistan, 4 Provinzen, 2 Territorien, Verfassung von 1973
- Russland, 21 Republiken, 1 Autonomes Gebiet, 10 Autonome Kreise, 6 Regionen, 49 Gebiete und 2 Städte mit Subjektstatus, Verfassung von 1993
- Schweiz, 26 Kantone (bis 2000: 20 Kantone und 6 Halbkantone), Verfassung von 1848 (Totalrevisionen von 1874 und 1999)
- Spanien, 19 Autonome Regionen, Verfassung von 1978
- Südafrika, 9 Provinzen, Verfassung von 1996
- St. Kitts und Nevis
- Venezuela, 23 Bundesstaaten, 1 Bundesdistrikt, Verfassung von 1999
- Vereinigte Arabische Emirate, 7 Emirate, Verfassung von 1971
- Vereinigte Staaten von Amerika, 50 Bundesstaaten, 1 Bundesdistrikt, Verfassung von 1787
Nicht mehr existente Bundesstaaten
- Äthiopien
- Deutsches Reich (1871-1918)
- Jugoslawien
- Norddeutscher Bund (1867-1871)
- Tschechoslowakei
Siehe auch
- Bundestreue
- Subsidiarität
- Exekutivföderalismus
- Statistik der deutschen Länder von 1925
Einzelne Artikel für Staaten:
- Föderalismus in Deutschland
- Föderalismus in der Schweiz
Kategorie:Politische Geographie
Kategorie:Politischer Begriff
Kategorie:Staatsphilosophie
ja:連邦
GliedstaatGliedstaat ist ein Begriff aus den Staatswissenschaften. Die Gliedstaaten sind die geografischen und politischen Einheiten mit Staatsqualität, die sich in einem föderalistischen politischen System zu einem Bundesstaat zusammenschließen.
Im Gegensatz zu dem ihm übergeordneten Gesamtstaat besitzt der Gliedstaat im strengen Sinn keine völkerrechtliche Souveränität sowie eine beschränkte, geteilte staatsrechtliche Souveränität. Einzelne völkerrechtliche Souveränitätsrechte können den Gliedstaaten erhalten bleiben, wie etwa das Recht, eigene diplomatische Vertretungen im Ausland zu unterhalten, wie dies Bayern im deutschen Kaiserreich erlaubt war. Sein Staatsgebiet und seine Organe unterstehen der Befehlsgewalt eines übergeordneten Staatsgebildes, des Gesamtstaates. Die Befehlsgewalt des Gesamtstaates bemisst sich grundsätzlich nach der Verfassung des Gesamtstaats, hinzutreten können Vereinbarungen mit den Gliedstaaten oder Erklärungen der Gliedstaaten. Somit verbleiben den Gliedstaaten eigene Politikfelder, die der Staatsgewalt des Gesamtstaates entzogen sind. Ausnahmen davon sehen die Verfassungen jedoch vielfach im Kriegsfall sowie in anderen Fällen des Notstands vor. Außerdem existiert im Gliedstaat ein eigenes politisches System, welches üblicherweise nach den Grundsätzen der Gewaltenteilung konzipiert ist. Demnach existiert eine Exekutive, der eine Regierung vorsteht. Ferner existiert eine Legislative, welche durch ein Parlament errichtet wird, wobei daneben Elemente direkter Demokratie existieren können.
In Deutschland und den USA sowie einigen anderen Bundesstaaten obliegt den Gliedstaaten auch die Ausübung der rechtsprechenden Gewalt in ihrem Kompetenzbereich, weswegen sie Gerichte errichtet haben.
Für die Gliedstaaten eines Bundesstaates werden viele Bezeichnungen verwendet: In den USA nennen sie sich einfach state, in Kanada province bzw. territory, in Deutschland und Österreich Bundesland und in der Schweiz Kanton. Gliedstaaten sind völkerrechtlich meist nur beschränkt rechtsfähig.
Konflikte zwischen Gliedstaat und Gesamtstaat werden üblicherweise durch Gerichte, in modernen Staatssystemen durch Verfassungsgerichte, etwa dem Bundesverfassungsgericht in Deutschland oder dem Verfassungsgerichtshof in Österreich entschieden. Wenn es an einer solchen Institution mangelt und ein solcher Konflikt politisch entschieden werden muss, kann durch weitere Eskalationen ein bewaffneter Konflikt zwischen Gesamtstaat und den Gliedstaaten entstehen, wie man am Beispiel Jugoslawien sehen kann.
Siehe auch: Föderalismus Portal:Politik, Kanton,
Kategorie:Politische Geographie
Kategorie:Staats- und Verfassungsrecht
Kategorie:Politologie
StaatenbundEin Staatenbund oder Konföderation ist eine lose Verbindung souveräner Staaten, die in bestimmten Bereichen zusammenarbeiten (vgl. auch Föderalismus).
Der Unterschied zwischen Staatenbund und Bundesstaat ist, dass im Bundesstaat der Bund Inhaber der Souveränität ist, während es im Staatenbund die einzelnen Staaten sind. Die Souveränität bedeutet in diesem Zusammenhang in erster Linie das Recht, die Kompetenzen zwischen Einzelstaat und Bund zu verteilen (die sogenannte Kompetenzkompetenz). In einem Staatenbund können Gesetze der gesetzgebenden Körperschaft des Bundes keine direkten Auswirkungen auf die Bürger haben, sie werden nur zur Verabschiedung an die Parlamente der Gliedstaaten delegiert, außerdem besteht ein Austrittsrecht für die Gliedstaaten.
Eine Zwischenform zwischen Staatenbund und Bundesstaat ist der Staatenverbund bzw. die supranationale Gemeinschaft.
Beispiele für Staatenbünde sind:
- Konföderierte Staaten von Amerika, kurz oft als die "Konföderierten" bezeichnet
- Der Deutsche Bund (1815 - 1866)
- Afrikanische Union
- Benelux
- Serbien und Montenegro
- Arabische Liga
- SCO
- GUUAM
- Russisch-Weißrussische Union
- ASEAN
- Mercosur
- OTCA
- Die schweizerische Eidgenossenschaft vor 1848
Siehe auch: UNO - Vereinte Nationen
- In der polnisch-litauischen Adelsrepublik (1569 - 1795) war eine Konföderation (lateinische: confederatio) ein Privileg (Recht) des polnisches Adels (Szlachta), eine militärische Organisation zu bilden, um ein allgemeines politisches Ziel zu erzielen. Faktisch aber handelte es sich dabei fast immer um eine Rebellion gegen den König. Die berühmtesten Konföderationen waren die Konföderation von Targowica (Konfederacja Targowicka) und die Konföderation von Bar (Konfederacja Barska).
Kategorie:Politische GeographieKategorie:Politischer Begriff
FoedusEin foedus (Plural foedera) war in der römischen Republik eine internationale Vertragsform und somit ein Instrumentarium römischer Außenpolitik. In der Frühzeit der römischen Republik wurde dieser Vertrag vom Kollegium der fetiales geschlossen. Wobei es zu einem rituellen Schwur kam, in dem eine Klausel zur Selbstverfluchung bei Vertragsbruch enthalten war. Im Laufe der römischen Expansion wurden die fetiales aufgrund der großen Entfernungen nicht mehr zu Vertragsschließungen hinzugezogen. Oft schlossen römische Feldherren vor Ort Verträge, die sogenannte sponsio, die im nachhinein im Senat und der Volksversammlung bestätigt werden mussten. In der römischen Kaiserzeit war das Recht zum Schließen eines foedus dem Kaiser vorbehalten.
Inhalt des foedus war die gegenseitige Beistandspflicht. Es wurde jedoch unterschieden zwischen einem foedus iniqua und einem foedus aequa. Wobei das erste die Beistandspflicht und gegenseitige Anerkennung von gleichwertigen Partnern meint und das zweite einen Vertrag zwischen zum Beispiel Rom und einem dedierten und nun restituierten Gemeinwesen. Beim foedus kann man nach zwei Sachgruppen unterscheiden foedus pacis (zum Friedensschluss) und foedus societas (zur Bündnisbildung).
Siehe auch
Das Wort ging ein in die Begriffe
- Foederaten
- Föderation
- Föderalismus
- Föderaltheologie
Literatur
- Schulz,R.: Die Entwicklung des römischen Völkerrechts im 4. und 5. Jahrhundert n. Chr. Historia Einzelschriften, Stuttgart 1995.
- Ziegler, K.-H.: Völkerrechtsgeschichte: Ein Studienbuch. München 1994.
- Andreas Zack, Studien zum "Römischen Völkerrecht" (Göttingen 2001)
Kategorie:Rechtsgeschichte
Kanton (Schweiz)
Die 26 Kantone der Schweiz sind die Gliedstaaten der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Politisches System
Jeder Kanton hat eine eigene Verfassung und eigene gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Behörden. Alle Kantone besitzen ein Einkammer-Parlament (Grosser Rat, Kantonsrat, Landrat, Parlament; siehe auch: Kantonsparlament). Dieses hat je nach Kanton 58 bis 200 Parlamentssitze. Die Kantonsregierung (Regierungsrat, Regierung, Staatsrat) besteht je nach Kanton aus fünf bis neun Mitgliedern.
Alle Bereiche, die nicht von der schweizerischen Bundesverfassung dem Bund zugewiesen bzw. von einem Bundesgesetz geordnet werden, gehören in die Kompetenz der Kantone (staatliche Organisation, Schulwesen, teilweise Gesundheitswesen, teilweise Planungs- und Baurecht, Polizeiwesen, teilweise Gerichtsverfassung, Notariatswesen, kantonales und kommunales Steuerrecht u. a.). Bei vielen dieser Bereiche hat aber der Bund ebenfalls grosse Kompetenzen, so dass oft ein Kompetenzwirrwarr festzustellen ist. Die Kantone ihrerseits können ihren Gemeinden auch eine gewisse Autonomie gewähren. Das Ausmass ist jedoch, wie so oft in der Schweiz, von Kanton zu Kanton verschieden.
In zwei Kantonen, Glarus sowie Appenzell Innerrhoden, bestimmt das Volk in Form der Landsgemeinde seine Kantonsvertreter und entscheidet über Sachfragen. In allen anderen Kantonen werden Wahlen und Abstimmungen über die Urne abgewickelt.
Siehe auch: Politisches System der Schweiz, Föderalismus in der Schweiz
Geschichte
Die sogenannten Urkantone, welche 1291 die Eidgenossenschaft begründeten, sind Uri, Schwyz und Unterwalden. In der Alten Eidgenossenschaft wurden die Kantone auch Orte genannt. Deshalb spricht man in Bezug auf die Ausweitungsphasen der Schweiz von den Acht Alten Orten und den Dreizehn Alten Orten (bzw. der achtörtigen und der dreizehnörtigen Eidgenossenschaft). Verbündete, welche nicht Vollmitglied der Eidgenossenschaft waren, wurden als zugewandte Orte bezeichnet.
In der Helvetischen Republik (1798-1803) waren die Kantone blosse Verwaltungsbezirke ohne Autonomierechte. Die Grenzziehung wurde geändert, um annähernd gleich grosse Kantone zu schaffen und die alte Ordnung zu zerschlagen. Dabei entstanden auch die kurzlebigen Kantone Säntis, Linth, Waldstätten, Oberland, Baden, Lugano und Bellinzona.
Mit der Mediationsverfassung 1803 erhöhte sich die Zahl der Kantone auf 19 und mit dem Wiener Kongress 1815 auf 22. Die Zugewandten Orte wie z.B. die altfrye Republik Gersau, das Gebiet der Abtei Engelberg, usw., wurden allerdings (teilweise gegen ihren Willen) einzelnen Kantonen zugeschlagen. 1979 spaltete sich der Kanton Jura vom Kanton Bern ab.
Anzahl und Reihenfolge
Heute wird die Zahl der Kantone meistens mit 26, manchmal aber auch mit 23 angegeben.
Das rührt daher, dass sechs Kantone (Obwalden, Nidwalden, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt und Baselland) aus historischen Gründen als Halbkantone bezeichnet werden (bis zur Totalrevision der Bundesverfassung von 1999 wurde diese Unterscheidung noch vorgenommen). Diese Unterscheidung ist lediglich bei der Besetzung des Ständerates und beim Ständemehr relevant, hat jedoch keinen Einfluss auf die innere Autonomie, weshalb es korrekt wäre, von 26 Kantonen, aber von 23 Ständen zu sprechen.
Die übliche Reihenfolge der Kantone (siehe untenstehende Liste) ist in der Bundesverfassung festgelegt. Sie hat jedoch einen viel älteren Ursprung. In der Eidgenossenschaft der Acht Alten Orte standen die Städte Zürich, Bern und Luzern als Vororte in der Hierarchie vor den Landkantonen. Die weiteren Kantone stehen in der Reihenfolge ihres Beitritts.
Liste der Schweizer Kantone mit ihren Eckdaten
In Klammern jeweils der Rang.
Bemerkungen: 1 Stand: 31. Dezember 2004, [http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/bevoelkerung/uebersicht/blank/analysen__berichte/result.html Bundesamt für Statistik], 2 km², 3 Einwohner pro km², Stand 2000 4 Sitz der Regierung und des Parlaments, Sitz der Justiz ist Trogen. 5 Stand: 1. Januar 2005.
8 bis hierher: Die Acht Alten Orte, 13 bis hierher: Die Dreizehn Alten Orte
Die zweibuchstabigen Kantonsabkürzungen (Siglen) sind verbreitet, sie werden u.a. bei den Kfz-Kennzeichen verwendet und sind auch in der ISO 3166-2:CH verwendet (mit dem Präfix "CH-", z.B. CH-SZ für den Kanton Schwyz).
Kantonsnamen in anderen Sprachen
Kanton in allen Schweizer Landessprachen sowie in weiteren Sprachen
Bemerkungen: 1Schweizer Landessprache, 2Wenn es sich von der Sprache oder der Schrift des Hauptortes unterscheidet
Ehemalige Kantone
- Ausserschwyz
- Baden
- Bellinzona
- Fricktal
- Innerschwyz
- Linth
- Lugano
- Oberland
- Säntis
- Waldstätten
Siehe auch
Föderalismus in der Schweiz, Liste der Städte in der Schweiz, Liste der Gemeinden der Schweiz (nach Kantonen und Alphabet), Liste der Bezirke und Distrikte der Schweiz
Weblinks
- [http://www.admin.ch/ch/d/schweiz/kantone/index.html Schweizer Kantone im Internet]
- [http://www.eye.ch/swissgen/kanton-m.htm Informationen über Schweizer Kantone] - viersprachig
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Kategorie:Liste (Geographie)
Kategorie:Politik (Schweiz)
Kategorie:Schweiz
als:Kanton (Schweiz)
ja:スイスの地方行政区画
ko:스위스의 주
simple:Canton
StaatenbundEin Staatenbund oder Konföderation ist eine lose Verbindung souveräner Staaten, die in bestimmten Bereichen zusammenarbeiten (vgl. auch Föderalismus).
Der Unterschied zwischen Staatenbund und Bundesstaat ist, dass im Bundesstaat der Bund Inhaber der Souveränität ist, während es im Staatenbund die einzelnen Staaten sind. Die Souveränität bedeutet in diesem Zusammenhang in erster Linie das Recht, die Kompetenzen zwischen Einzelstaat und Bund zu verteilen (die sogenannte Kompetenzkompetenz). In einem Staatenbund können Gesetze der gesetzgebenden Körperschaft des Bundes keine direkten Auswirkungen auf die Bürger haben, sie werden nur zur Verabschiedung an die Parlamente der Gliedstaaten delegiert, außerdem besteht ein Austrittsrecht für die Gliedstaaten.
Eine Zwischenform zwischen Staatenbund und Bundesstaat ist der Staatenverbund bzw. die supranationale Gemeinschaft.
Beispiele für Staatenbünde sind:
- Konföderierte Staaten von Amerika, kurz oft als die "Konföderierten" bezeichnet
- Der Deutsche Bund (1815 - 1866)
- Afrikanische Union
- Benelux
- Serbien und Montenegro
- Arabische Liga
- SCO
- GUUAM
- Russisch-Weißrussische Union
- ASEAN
- Mercosur
- OTCA
- Die schweizerische Eidgenossenschaft vor 1848
Siehe auch: UNO - Vereinte Nationen
- In der polnisch-litauischen Adelsrepublik (1569 - 1795) war eine Konföderation (lateinische: confederatio) ein Privileg (Recht) des polnisches Adels (Szlachta), eine militärische Organisation zu bilden, um ein allgemeines politisches Ziel zu erzielen. Faktisch aber handelte es sich dabei fast immer um eine Rebellion gegen den König. Die berühmtesten Konföderationen waren die Konföderation von Targowica (Konfederacja Targowicka) und die Konföderation von Bar (Konfederacja Barska).
Kategorie:Politische GeographieKategorie:Politischer Begriff
Gebietskörperschaft
Eine Gebietskörperschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die sich durch ihre Beziehung zu einem Territorium in Form von Hoheitsgewalt im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben über alle Personen, die sich auf ihrem Gebiet aufhalten (Gebietshoheit), und Mitgliederkraft Wohnsitz (bzw. Sitz bei juristischen Personen) auszeichnet. Es handelt sich somit um eine Organisationseinheit, der einzelne Aufgaben für einen bestimmten Teil des Staatsgebiets zugewiesen sind. Gebietskörperschaften zeichnen sich durch Selbstorganisation und Kommunale Selbstverwaltung durch eigene Organe (z.B. Bürgermeister, Gemeinderat) im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgaben aus.
Teile des Staatsgebiets können gleichzeitig verschiedenen Gebietskörperschaften auf unterschiedlicher Ebene zugewiesen sein. Bestes Beispiel hierfür sind die kommunalen Gebietskörperschaften Gemeinde und Landkreis.
Eine Gebietskörperschaft ist in der Regel eine juristische Person des öffentlichen Rechts und somit selbständiges Rechtssubjekt. Die Bundesrepublik Deutschland und die einzelnen Länder sind ebenfalls Gebietskörperschaften, die wegen ihrer Staatsqualität eine Sonderstellung inne haben.
In der Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung VGR werden die Finanzen der Gebietskörperschaften, hier verstanden als "Bund", "Länder" und "Gemeinden" zusammengefasst. Zusammen mit der Sozialversicherung bilden die Gebietskörperschaften den Sektor Staat.
Verwandte Themen:
- Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Bundesrepublik
- Staatliche Souveränität
- Vertretungskörperschaft
Kategorie:Politische Geographie
Kategorie:Körperschaft des öffentlichen Rechts
Kategorie:Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
BildungBildung ist ein sprachlich, kulturell und historisch bedingter Begriff. Er ist auf den deutschen und skandinavischen Sprachraum begrenzt, hat dort aber eine sehr komplexe Bedeutung.
Der moderne dynamische und ganzheitliche Bildungsbegriff steht für den lebensbegleitenden Entwicklungsprozess des Menschen, bei dem er seine geistigen, kulturellen und lebenspraktischen Fähigkeiten und seine personalen und sozialen Kompetenzen erweitert. Es kann aber keinen perfekten Menschen geben; individuelle Anlagen sowie zeitliche, räumliche und soziale Bedingungen setzen der Verwirklichung eines wie auch immer definierten Bildungs-Ideals Grenzen.
Nach Daniel Goeudevert ist Bildung „ein aktiver, komplexer und nie abgeschlossener Prozess in dessen glücklichem Verlauf eine selbstständige und selbsttätige, problemlösungsfähige und lebenstüchtige Persönlichkeit entstehen kann“. Bildung kann daher nicht auf Wissen reduziert werden: Wissen ist nicht das Ziel der Bildung, aber sehr wohl ein Hilfsmittel. Darüber hinaus setzt Bildung Urteilsvermögen, Reflexion und kritische Distanz gegenüber dem Informationsangebot voraus; andernfalls handelt es sich eher um Halbbildung.
Eine alternative Definition findet sich bei Kössler: "Bildung ist der Erwerb eines Systems moralisch erwünschter Einstellungen durch die Vermittlung und Aneignung von Wissen derart, dass Menschen im Bezugssystem ihrer geschichtlich-gesellschaftlichen Welt wählend, wertend und stellungnehmend ihren Standort definieren, Persönlichkeitsprofil bekommen und Lebens- und Handlungsorientierung gewinnen. Man kann stattdessen auch sagen, Bildung bewirke Identität..." (Henning Kössler 1989, S. 56).
Während in unserem Alltagsdenken und -handeln der Bildungsbegriff stark mit Begriffen wie "Belehrung", "Wissensvermittlung" etc. verbunden ist, haftet seit Wilhelm von Humboldt in der Theorie und der Programmatik "dem Wort Bildung das Moment der Selbständigkeit, also des Sich-Bildens der Persönlichkeit" an (Hartmut von Hentig). Nach Humboldt ist Bildung die Anregung aller Kräfte des Menschen, damit diese sich über die Aneignung der Welt entfalten und zu einer sich selbst bestimmenden Individualität und Persönlichkeit führen.
Das Wort Bildung selbst ist ein typisch deutsches und steht in spezifischer Beziehung zu "Erziehung". Diese in der deutschen Sprache unterschiedlich belegten Begriffe sind im Englischen als "education" zusammengefasst.
Die historische Entwicklung des Bildungsbegriffs
Der Begriff der Bildung erfuhr während seiner Entwicklung mehrmals einen Bedeutungswandel.
Die Anfänge
Obwohl die Antike noch nicht den Begriff Bildung verwendete, waren die Ideen, die diesen Begriff prägen sollten, doch schon präsent. In Platons „Politeia“ finden sich im Rahmen seiner Beschreibung der Erziehung zu einem Philosophenkönig - besonders im Höhlengleichnis - Gedanken zur Bildung, die noch unser heutiges Verständnis prägen.
Der deutsche Begriff entstand im Mittelalter, wahrscheinlich als Begriffsschöpfung Meister Eckharts im Rahmen der Imago-Dei-Lehre. Der Begriff ist also theologischen Ursprungs. Bilden wird verstanden als gebildet werden durch Gott, nach dem Abbild Gottes. Die menschliche Seele wird gebildet im Sinne von "nachgebildet". Bildung ist also ein Prozess, auf den der Einzelne keinen Einfluss hat. Es ist nicht die Aufgabe des Menschen, sich zu bilden. Der Prozess wird von außen an den Menschen herangetragen. Das angestrebte Ziel dieses Prozesses ist in der Schöpfung festgelegt und damit durch Gott bestimmt.
Der Einzug des Begriffs Bildung in die Pädagogik
Erst mit der Aufklärung im 18. Jahrhundert hält der Begriff Bildung Einzug in die Pädagogik. Das entstehende neue Menschenbild eines aufgeklärten, in wissenschaftlichen Kategorien denkenden und handelnden Menschen formt auch den Begriff der Bildung um. Durch die Auseinandersetzung deutscher Autoren mit Shaftesbury wird der Begriff säkularisiert. Die theologische Bedeutung weicht einer Bedeutung, die sich der platonischen nähert. Der Mensch soll sich nun nicht mehr zum Abbild Gottes entwickeln, sondern das Ziel ist die menschliche Vervollkommnung. Diese Idee findet sich unter anderem bei Pestalozzi (Abendstunde eines Einsiedlers), Herder (Ideen), Schiller und Goethe (Wilhelm Meister). Immanuel Kant präzisiert in seiner Schrift „Über Pädagogik“ die Aufgabe von Bildung wenn er schreibt:
:„Die Pädagogik oder Erziehungslehre ist entweder physisch oder praktisch. [...] Die praktische oder moralische ist diejenige, durch die der Mensch soll gebildet werden, damit er wie ein frei handelndes Wesen leben könne. [...] Sie ist Erziehung zur Persönlichkeit, Erziehung eines frei handelnden Wesens, das sich selbst erhalten, und in der Gesellschaft ein Glied ausmachen, für sich selbst aber einen innern Wert haben kann.“
Waren die Bildungsziele vor der Bedeutungswende noch durch Gott gegeben, so sind sie nun bestimmt durch die Notwendigkeit des Menschen in einer Gesellschaft zu leben. Es geht darum die „Rohmasse“ Mensch so zu formen, dass er ein nützliches Mitglied der Gesellschaft werden könne. In diesem Formungsprozess werden vorhandene Anlagen entwickelt. Doch immer noch werden die Bildungsziele nicht durch das Individuum festgelegt, sondern sind Idealvorstellungen die unabhängig vom einzelnen ewige Geltung beanspruchen (vgl. Ideenlehre) und von aussen an das Individuum herangetragen werden.
Die Wende zur Subjektivität
Der deutsche Idealismus wendet den Bildungsbegriff zum Subjektiven. Bildung wird verstanden als Bildung des Geistes der sich selber schafft. Dieser bei Fichte beschriebene Prozess lässt sich in der Formel fassen: Das Ich als Werk meiner Selbst. Ausserdem ist es Fichte, der seinen Bildungsbegriff das erste Mal auf objektives Faktenwissen begründet. Ziel ist wie bei den Denkern der Aufklärung die Genese einer vollkommenen Persönlichkeit. Vollkommen ist die Person, wenn eine Harmonie zwischen „Herz, Geist und Hand“ besteht.
Die Programmatische Wende
Humboldt schließlich erhebt Bildung zum Programm. Das Bedürfnis sich zu bilden sei im Inneren des Menschen angelegt und müsse nur geweckt werden. Jedem soll Bildung zugänglich gemacht werden. Diese Forderung mündet leider noch nicht in der Umsetzung „Gleiche Bildung für Alle!“. Humboldt erschafft ein mehrgliedriges Schulsystem in dem jeder nach seinen Fähigkeiten und nach den Anforderungen, die die Gesellschaft an ihn stellt, gefördert wird. Allerdings geht es beim humboldtischen Bildungsideal nicht um empirisches Wissen, sondern immer noch um die Ausbildung/Vervollkommnung der Persönlichkeit und das Erlangen von Individualität. Dieses „Sich-bilden“ wird nicht betrieben, um ein materielles Ziel zu erreichen, sondern um seiner selbst willen.
Bürgerliches Statussymbol und messbares Gut, das am praktischen Leben orientiert sein muss, wird Bildung erst mit der Bürokratisierung, in Form von Gymnasiallehrplänen. Bildung genügt sich nicht mehr allein, sondern soll Nutzen und möglichst auch Gewinn bringen. Damit wird Bildung zum Statussymbol der Gesellschaft und zum sozialen Abgrenzungskriterium. Man gehört entweder dazu, ist gebildet oder eben nicht. So schreibt Friedrich Paulsen 1903:
:„Wenn ich mein Sprachgefühl ganz gewissenhaft erforsche, so finde ich dieses: gebildet ist, wer nicht mit der Hand arbeitet, sich richtig anzuziehen und zu benehmen weiß, und von allen Dingen, von denen in der Gesellschaft die Rede ist, mitreden kann. Ein Zeichen von Bildung ist auch der Gebrauch von Fremdwörtern, das heißt der richtige: wer in der Bedeutung oder der Aussprache fehlgreift, der erweckt gegen seine Bildung ein ungünstiges Vorurteil. Dagegen ist die Bildung so gut wie bewiesen, wenn er fremde Sprachen kann [...]. Damit kommen wir dann auf das letzte und entscheidende Merkmal: gebildet ist, wer eine 'höhere' Schule durchgemacht hat, mindestens bis Untersekunda [10. Klasse. Anmerkung des Verfassers], natürlich mit 'Erfolg'.“
Und zur Bewertung von Bildung schreibt er weiter:
:„Und um über den Erfolg, also über den Besitz der Bildung keinen Zweifel bestehen zu lassen, besteht in Deutschland jetzt allgemein die Einrichtung, daß der Schüler beim Abschluss der Untersekunda geprüft und ihm über die Bildung eine Bescheinigung ausgestellt wird.[...] Damit hätten wir denn auch einen von Staats wegen festgesetzten Maßstab der Bildung: es gehört dazu, was in den sechs ersten Jahreskursen der höheren Schulen gelernt wird;[...]“
An der Geschichte des Bildungsbegriffs lässt sich verfolgen, dass dieser im Laufe der Zeit nicht eine, sondern mehrere Konnotationen erhalten hat. Angefangen bei der religiösen Bedeutung über die Persönlichkeitsentwicklung bis hin zur Ware Bildung. In heutigen gesellschaftlichen Debatten wird der Bildungsbegriff mit allen diesen Konnotationen zugleich oder in Teilen verwendet, je nach dem, in welchem Kontext die Äußerung steht. Mögliche Kontexte sind zum Beispiel: soziale Abgrenzung, wirtschaftliche Interessen oder politische Ziele. Verallgemeinernd kann eigentlich nur gesagt werden, dass die meisten Definitionen auf den Mündigkeitsaspekt des Begriffs „Bildung“ hinweisen. Zu den Begriffen und Begriffsschöpfungen, die im gemeinten Kontext zur Sprache kommen, gehören Bildungssystem, Bildungsmisere, Allgemeinbildung, Bildungspolitik, bildungsferne Schichten u.a.m. Wie nicht zuletzt die Diskussion um die Pisa-Studie zeigt, werden heute auch die allgemeinbildenden Schulen mit immer größerer Selbstverständlichkeit unter dem Gesichtspunkt der "Optimierung von Lernprozesssen im Hinlick auf deren Relevanz für ökonomisch verwertbare Arbeit" (Ribolits, 13) bewertet.
Lernen, Erziehung, Bildung
Die Fähigkeit des Menschen, lernen zu können, ist die Grundlage für Erziehung und Bildung. Beim Erziehungsprozess werden Kinder und Jugendliche durch die pädagogisch Verantwortlichen (Eltern, Erzieher, Lehrer, Jugendleiter) in die Welt der Erwachsenen eingeführt. Sie lernen dabei Regeln, Normen und Verhalten, aber auch selbständiges Denken und Handeln. Der Weg zum Selbstverstehen führt über das Fremdverstehen, d.h. über das Begreifen und Aneignen der umgebenden Welt.
Während Erziehung eher äußere Steuerungsimpulse der Persönlichkeitsentwicklung meint, bezieht sich Bildung wesentlich auf Prozess und Ergebnisse der individuellen Verarbeitung und Aneignung.
Bildung ist im Gegensatz zu Ausbildung bzw. Berufsbildung nicht unmittelbar an ökonomische Zwecke gebunden. Der Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse, insbesondere des Abiturs, ist jedoch oft Voraussetzung für den Zugang zu gut bezahlten Berufen. Zum Problem der Konkurrenz von Bildung und Ausbildung äußerte sich Johann Heinrich Pestalozzi folgendermaßen: „Allgemeine Emporbildung der inneren Kräfte der Menschennatur zu reiner Menschenweisheit ist allgemeiner Zweck der Bildung auch der niedrigsten Menschen. Übung, Anwendung und Gebrauch seiner Kraft und Weisheit in den besonderen Lagen und Umständen der Menschheit ist Berufs- und Standesbildung. Diese muss immer dem allgemeinen Zweck der Menschenbildung untergeordnet sein ... Wer nicht Mensch ist, dem fehlt die Grundlage zur Bildung seiner näheren Bestimmung.“ Johann Gottfried von Herders Gedanken ähneln denen von Pestalozzi: „Menschen sind wir eher, als wir Professionisten werden! Von dem, was wir als Menschen wissen und als Jünglinge gelernt haben, kommt unsere schönste Bildung und Brauchbarkeit für uns selbst her, noch ohne zu ängstliche Rücksicht, was der Staat aus uns machen wolle. Ist das Messer gewetzt, so kann man allerlei damit schneiden.“
Da allgemeine Schulpflicht besteht, werden Bildungsprozesse wenigstens zunächst nicht freiwillig initiiert. Weil in unserer Gesellschaft Wissen verlangt wird, besteht lebenslang ein äußerer Druck, möglichst viele Informationen aufzunehmen. Wissen und Lernen allein ergeben jedoch noch keine Bildung, daher kann auch ein wissensbasierter Bildungskanon nicht mehr sein als ein wichtiges Hilfsmittel der Förderung von Bildung. Friedrich Paulsen äußert sich im enzyklopädischen Handbuch der Pädagogik von 1903 zu diesem Thema folgendermaßen: „Nicht die Masse dessen, was [man] weiß oder gelernt hat macht die Bildung aus, sondern die Kraft und Eigentümlichkeit womit [man] es sich angeeignet hat und zur Auffassung und Beurteilung des ihm Vorliegenden zu verwenden versteht. ... Nicht der Stoff entscheidet über die Bildung, sondern die Form.“
Demnach ist seit langem klar, dass Schulabschlüsse, die hauptsächlich Lernleistungen prämieren, nur bedingt als Bildungsnachweise tauglich sind.
Frühe Bildung
Zunehmende Bedeutung, auch mit Rückwirkungen auf die Diskussion über schulische Bildung, gewinnt die frühe Bildung von Kindern in den ersten Lebensjahren. Während man noch in den 50er und 60er Jahren vom "dummen ersten Jahr" sprach und damit die Bildungsunfähigkeit kleiner Kinder beschreiben wollte, ist heute allgemeiner Kenntnisstand, dass Bildung spätenstens mit der Geburt beginnt und dann in höchstem Tempo die wesentlichen Voraussetzungen aller späteren Bildungsprozesse gelegt werden. Wichtige Impulse hat dieser Prozess durch die Hirnforschung erfahren sowie durch vergleichende internationale Bildungsstudien (z.B. PISA-Studien) und das schlechte Abschneiden des deutschen Bildungssystems.
(siehe auch Vorschule)
Bildung und soziale Ungleichheit
Mit "Bildung" und dem Ausbau des Bildungssystems war in der Vergangenheit häufig die Hoffnung verbunden, soziale Ungleichheiten abzubauen. Daß es sich bei der ersehnten "Chancengleichheit" um eine Illusion handelt, haben die französischen Soziologen Pierre Bourdieu und Jean-Claude Passeron schon in den 60er Jahren gezeigt. Dabei gibt es nationale Unterschiede. Im internationalen Vergleich bestimmt in Deutschland das Elternhaus in besonders hohen Maß den Bildungserfolg. Das Bildungswesen kann unter solchen Voraussetzungen dazu dienen, soziale Ungleichheit zu legitimieren, da das Versagen im Bildungssystem häufig als individuelle Unfähigkeit interpretiert und erlebt wird.
Bildungsziele
Einem eng gefassten Kanon von Bildungszielen stehen der individuelle Charakter jeglicher Bildung, die plurale Verfasstheit menschenrechtlich begründeter Demokratien und das breite kulturelle Spektrum der sich ausbildenden Weltgesellschaft entgegen. Daher sind die unten genannten Ziele nicht als allgemeinverbindliches Bildungsideal aufzufassen, sondern eher als elementare Richtungsweiser. Auch stehen sie in einer gewissen Spannung zur vorherrschenden Funktion des Bildungs- und Ausbildungssystems, auf die Berufstätigkeit vorzubereiten, in der oft ganz andere Fähigkeiten und Einstellungen verlangt werden. Wenn aber die freie Entfaltung der Persönlichkeit, wenn Brüderlichkeit der Menschen untereinander und ein gleiches Recht für alle als Daseinsnormen der menschenwürdigen Existenz zur Geltung gebracht werden sollen, wird man in Erziehung und Bildung die nachstehenden Ziele nicht preisgeben dürfen:
- Mannigfache Fähigkeiten der Lebens- und Alltagsbewältigung einschließlich praktischen und für das Arbeitsleben qualifizierenden Könnens sowie der Beherrschung elementarer Kulturtechniken;
- Kreativität und Selbstbeherrschung; Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft
- Toleranz, besonders als Achtung vor der Individualität und Überzeugung des anderen;
- Nächstenliebe und Hilfsbereitschaft, Gerechtigkeitssinn und Fähigkeit zu solidarischem Handeln;
- Aufgeschlossenheit für die Sphären des Wahren, Guten und Schönen;
- Anteilnahme am kulturellen Leben, an Kunst und Musik;
- Gesundheitsbewusstsein und entsprechende Körperpflege;
- selbstbestimmtes Handeln, Urteils- und Kritikfähigkeit, politische Kompetenz;
- Kompromiss- und Friedensfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt, Ehrfurcht vor allem Lebendigen, dessen Teil wir sind.
Der pädagogisch begleitete Bildungsprozess (Klafki)
In Klafkis Sicht zielt Bildung auf die Vermittlung und den Erwerb von drei grundlegenden Zielen:
- Selbstbestimmungsfähigkeit
- Mitbestimmungsfähigkeit
- Solidaritätsfähigkeit
Bildung solle in allen Grunddimensionen menschlicher Fähigkeiten von statten gehen, das bedeutet über kognitive Funktionen hinaus:
- handwerklich-technische Bildung
- Ausbildung zwischenmenschlicher Beziehungsmöglichkeiten
- ästhetische Wahrnehmungs-, Gestaltungs- und Urteilsfähigkeit
- ethische und politische Handlungsfähigkeit.
Im Bildungsprozess seien spezifische Einstellungen und Fähigkeiten zu vermitteln und zu erwerben:
- Kritikbereitschaft und -fähigkeit, einschl. Fähigkeit zur Selbstkritik
- Argumentationsbereitschaft und - fähigkeit
- Empathie
- Fähigkeit zu vernetztem Denken
Fragen zur Bildung
- Wie kann man Bildung messen?
- Wie kann man die Qualität der Schulbildung vergleichen? Siehe hierzu Schulleistungsuntersuchungen, Zentralabitur, ...
- Was hat Lesen mit Bildung zu tun? Siehe hierzu [http://www.Lesepaedagogik.de] Rubrik Lesen und Schule
Zitate
Warum dich durch die Außendinge zerstreuen? Nimm dir Zeit, etwas Gutes zu lernen, und höre auf, dich wie im Wirbelwind umhertreiben zu lassen.
:Marc Aurel
Bildung ist ein durchaus relativer Begriff. Gebildet ist jeder, der das hat, was er für seinen Lebenskreis braucht. Was darüber, das ist vom Übel.
:Friedrich Hebbel
Es ist ein Beweis hoher Bildung, die größten Dinge auf die einfachste Art zu sagen.
:Ralph Waldo Emerson [1803-1882]; amerik. Philosoph und Schriftsteller
Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung: keine Bildung.
:John F. Kennedy
Gebildet ist, wer Parallelen zu sehen vermag. Dummköpfe sehen immer wieder etwas ganz Neues.
:Sigmund Graff
Bildung - Die Menschen stärken, die Sachen klären
:Hartmut von Hentig
Die Festschreibung einiger (notwendigerweise spezieller) Inhalte als »allgemeinbildend« verkehrt den Sinn von Allgemeinbildung. Denn eine inhaltlich kanonisierte »allgemeine Bildung«, die erstrebt wird, um gebildet zu sein und um vor anderen gebildet zu erscheinen, deformiert die Bildung zum Statussymbol, ist ungehemmte Begierde, ist mithin ein Nichts.
:Georg Wilhelm Friedrich Hegel
Ziel heutiger Bildung ist die Akzeptanz des post-fordistischen Legitimationsmusters, daß das Recht der Partizipation an den prinzipiell knappen Früchten der gesellschaftlichen Arbeit nur jenen zusteht, die ihre grundsätzliche Austauschbarkeit akzeptiert haben und, aus diesem Bewußtsein heraus, sich permanent um ihre weitere und bessere Vermarktbarkeit bemühen.
:Erich Ribolits
Bildung ist nicht Wissen, sondern Interesse am Wissen.
:Hans Margolius
Bildung gleich Warten können.
:Theodor W. Adorno
Der wahre Zweck des Menschen – nicht der, welchen die wechselnde Neigung, sondern welchen die ewig unveränderliche Vernunft ihm vorschreibt – ist die höchste und proportionierlichste Bildung seiner Kräfte zu einem Ganzen.
:(Wilhelm von Humboldt 1791/92 in: Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen).
Bilden kann man sich nur selbst.
:K.Steinmetz
Der Mensch wird frei geboren und dann eingeschult.
:unbekannt
Siehe auch
- Arbeit (Soziologie)
- Humanismus
- Erziehung, Pädagoge, Lernen
- Bildungstheorie
- Erwachsenenbildung
- Bildungsmanagement
- Berufsbildung, Ausbildung
- Bildungsbürgertum
- Halbbildung
- Habitus
- Emanzipation
- Kindheit, Jugend
- Schule, Hochschule, Universität
- Student, Studiengebühren, Studentenprotest
- Französisches Bildungssystem
- Bildung in Deutschland
Literatur
- Armin Bernhard: Bildung. In: Armin Bernhard, Lutz Rothermel (Hrsg.): Handbuch Kritische Pädagogik. Stuttgart 2001, ISBN 3825282147
- Herwig Blankertz: Bildung im Zeitalter der großen Industrie. Hannover 1969
- Georg Bollenbeck: Bildung und Kultur. Glanz und Elend eines deutschen Deutungsmusters. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1996 (suhrkamp taschenbuch, 2570)
- Pierre Bourdieu, Jean-Claude Passeron: Die Illusion der Chancengleichheit. Untersuchungen zur Soziologie des Bildungswesens am Beispiel Frankreichs. Klett, Stuttgart 1971
- Anja Durdel: Der Bildungsbegriff als Konstruktion. Verlag Dr. Kovač, Hamburg 2002 (Erziehung-Unterricht-Bildung, 93), ISBN 3-8300-0570-9
- Ernst Peter Fischer: Die andere Bildung. Was man von den Naturwissenschaften wissen sollte. Hamburg 2001 ISBN 3-548-36448-9
- Manfred Fuhrmann: Bildung. Europas kulturelle Identität. Reclam, Stuttgart 2002, ISBN 3-15-018182-8
- Manfred Fuhrmann: Der europäische Bildungskanon des bürgerlichen Zeitalters. Frankfurt/Main, Leipzig 1999. ISBN 3-458-16978-4
- Daniel Goeudevert: Der Horizont hat Flügel. Die Zukunft der Bildung, München 2001, ISBN 3-548-75086-9
- Hartmut von Hentig: Bildung. Ein Essay. München, Wien 1996
- Hartmut von Hentig: Die überschätzte Schule. Frankfurter Rundschau, 11. Mai 2004 [http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/dokumentation/?cnt=434924]
- Heinz-Joachim Heydorn: Über den Widerspruch von Bildung und Herrschaft. 1970 (Band 3 Heydorn-Studienausgabe 2004: ISBN 3-88178-333-4)
- Florian Keisinger u. a. (Hrsg.): Wozu Geisteswissenschaften? Kontroverse Argumente für eine überfällige Debatte, Frankfurt a. M./New York 2003 ISBN 359337336X
- Henning Kössler: Bildung und Identität. In: H. Kössler (Hrsg.): Identität : fünf Vorträge. Erlangen 1989 (Erlanger Forschungen, Reihe B; Bd. 20), S. 51-65
- Friedrich Paulsen: Bildung. In: W. Rein (Hrsg.): Encyclopädisches Handbuch der Pädagogik. 2. Auflage, Langensalza 1903. S. 658-670
- Erich Ribolits: Die Arbeit hoch? Berufspädagogische Streitschrift wider die Totalverzweckung des Menschen im Post-Fordismus. München und Wien: Profil 1995
- Dietrich Schwanitz: Bildung. Alles was man wissen muß Frankfurt/Main 1999, ISBN 3-82-180818-7
Weblinks
- [http://www.bildungsserver.de Deutscher Bildungsserver]
- [http://www.bildungsserver.de/glossar.html Glossar für das Bildungswesen der Bundesrepublik Deutschland]
- [http://www.akbp.de.vu Arbeitskreis Bildungsperspektiven (AKBp)]
- [http://www.fachportal-paedagogik.de/ Fachportal Pädagogik]
- Kommentierte Linkliste der [http://www.wusgermany.de Informationsstelle Bildungsauftrag Nord-Süd]
- [http://www.bruehlmeier.info/paedagogik.htm Aufsätze des Schweizer Pädagogen Arthur Brühlmeier]
- [http://www.bessereweltlinks.de/bildung.htm Bildung & Wissenschaft]
- [http://www.educa.ch/dyn/9.asp?url=68548%2Ehtm Das schweizerische Bildungssystem]
- [http://www.berufsinfo.at/03_ausbildung/bildungssystem/DEUTSCH.PDF Das österreichische Bildungssystem]
- [http://www.bildungsserver.de/Landesbildungsserver.html Die deutschen Landesbildungsserver]
- [http://www.civic-edu.net/ Österreichischer und ungarischer Bildungsserver]
- [http://www.bv-paed.de BV-Päd.] Berufsverband der Erziehungswissenschaftlerinnen und Erziehungswissenschaftler e.V., BV.Päd., in Dortmund.
- [http://www.bbf.dipf.de/ Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung in Berlin]
- [http://www.pro-kopf.de/ Pro kopf - Bildungsinitiative der Friedrich-Naumann-Stiftung]
- [http://lists.repec.org/mailman/listinfo/nep-hrm New papers and articles on education and human Capital] a free Newsletter edited by the RePEc academic Project]
Kategorie:Pädagogik
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Polizei
Die Polizei ist ein Exekutivorgan eines Staates. Sie hat in den meisten Staaten die Aufgaben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und als Strafverfolgungsbehörde zu ermitteln. In der erstgenannten Funktion kommt ihr dabei oft die Rolle einer Notfallhilfe mit eigenem Notruf zu.
Im Gegensatz zu fast allen anderen Personen oder Organen ist der Polizei als Exekutivorgan des "staatlichen Gewaltmonopols" die Anwendung unmittelbarer Gewalt durch unmittelbaren Zwang innerhalb gesetzlicher Grenzen erlaubt.
Abgrenzungen
Die polizeilichen Strukturen weisen von Staat zu Staat starke Unterschiede auf. Die Abgrenzung von Militär und Polizei als bewaffnete staatliche Exekutivorgane ergibt sich aus der Ressortzuständigkeit: Die Polizei untersteht dem Innenministerium des Bundeslandes oder des Nationalstaats (in den USA auch der Kommune oder einer bemächtigten Behörde wie z.B. einer Universität) und vertritt üblicherweise den Staat nach innen, während das Militär dem Verteidigungsministerium untersteht und den Staat nach außen bzw. an dessen Grenzen militärisch sichert. Dies schließt nicht aus, dass die polizeiliche Organisation eines Staates militärähnlich oder militärisch organisiert sein kann (Dienstgrad). Beispielhaft stehen dafür die italienischen Carabinieri oder bis 1976 der deutsche Bundesgrenzschutz (heute Bundespolizei). Teilweise gehören diese Polizeieinheiten auch zum Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums, sind Teil der regulären Armee oder militärisch ausgebildet, auch wenn sie in Friedenszeiten ausschließlich Polizeiaufgaben im Auftrag des Innen- und Justizministeriums wahrnehmen. Auch können sie im Kriegsfall als Kombattanten eingesetzt werden, wenn sie die völkerrechtlichen Anforderungen erfüllen. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der Einsatz der Carabinieri nach dem Irak-Krieg im Irak. Allerdings haben diese Carabinieri kein völkerrechtliches Mandat.
Die Polizei ist in Deutschland von den Ordnungsbehörden und dem Militär zu unterscheiden. Beide Abgrenzungen bestehen erst seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Die Ordnungsbehörden nehmen insbesondere die Verfolgung kommunaler Ordnungswidrigkeiten wahr. Die Abgrenzung ist jedoch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich stark ausgeprägt. Aber auch der frühere deutsche Bundesgrenzschutz besaß bis 1994 Kombattantenstatus, nicht hingegen die Polizeibehörden der deutschen Bundesländer, wenngleich dies Gegenstand politischer Auseinandersetzungen war. Polizeibeamte werden auch im Rahmen von Missionen der EU, UN und OSCE im Ausland eingesetzt (etwa im Kosovo).
Die meisten Staaten sind Mitglied der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO-Interpol), gegründet zur Verbesserung der internationalen Kooperation und Koordination vor allem (aber nicht nur) im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität.
Geschichte
Etymologisch leitet sich der Begriff Polizei vom altgriechischen Polis (zu Deutsch: "Stadt") ab. Er bezeichnete außerhalb Griechenlands zunächst als Modewort der Römer die gesamte öffentliche Verwaltung (heute noch etwa in dem Wort "baupolizeilich" erkennbar). Seit dem Mittelalter wurde gute Policey als Ausdruck für eine gute Verwaltung verwendet. In dieser Bedeutung wurde ursprünglich das Wort "Polizeistaat" benutzt. Damit wurde eine auf alle Lebensbereiche sich erstreckende, sowohl fürsorgliche (Wohlfahrtsstaat) als auch repressive Tätigkeit eines "allzuständigen" Staates verstanden.
Erst mit dem Aufkommen des Liberalismus wurde die Zuständigkeit des Staates für das Wohl des einzelnen bestritten und das repressive Element in den Vordergrund gerückt. Der Staat hatte nur noch vor Eingriffen in Freiheit und Eigentum zu schützen, dem Bürger im Übrigen aber die selbstverantwortliche Entfaltung seiner Persönlichkeit zu überlassen (Nachtwächterstaat). Seitdem wird unter dem Begriff des "Polizeistaates" ein übermäßig repressiver Staat verstanden.
Im Dritten Reich wurde in Deutschland der Spruch: "Die Polizei, dein Freund und Helfer" geprägt, der aber unter geänderten Vorzeichen auch für das Selbstverständnis der Polizei im freiheitlich-demokratischen Staat gelten kann.
Die abwertende Bezeichnung "Bulle" hat ihren Ursprung in der Rotwelsch (Gauner)-Sprache. Dort wird ein Polizist als "Puhler" bezeichnet.
Deutschland
In Deutschland war das Polizeiwesen, wie fast überall in Europa, dreigeteilt enstanden. Es gab die kommunalen (Kriminal-)polizeien in großen Städten, den in Städten, Gemeinden und Landkreisen abgeordneten Gendarmen der historisch als Militärangehöriger im Rahmen des Preussischen Beamtenrechts zu sehen ist und die Polizei.
Drittes Reich
Im Dritten Reich wurde bereits sehr früh (Mitte der 1930er) die Polizei auf die Reichshauptstadt hin zentralgeschaltet.
Auch die Feuerwehren wurden als Exekutivorgane des Deutschen Staates betrachtet, den Komunalverwaltungen entzugen und dem "Reichsinnenministerium" als eine eigene Poluzeiabteilung unterstellt.
Die Polizeifahrzeuge (und Fahrzeuge der Feuerwehren) waren im Dritten Reich dunkelgrün lackiert, mit schwarzen Radkästen und dem weißen Schriftzug POLIZEI, beziehungsweise FEUERPOLIZEI an den Türen.
Die Uniformen waren hellgrün mit schwarzen Schaftstiefeln und hellgrünen Schirmmützen. Im "Einsatz" wurden dunkelgraue, fast schwarze Schackos statt der Schirmmützen getragen. Die Uniform Jacken wurden "Röcke" genannt und besaßen hohe, geschlossene Krägen, an deren Spiegel sich die Dienstgrade befanden.
Nachkriegszeit bis zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland/Deutschen Demokratischen Republik
Die Nachkriegszeit lief geviertelt, da jede der vier Besatzungsmächte ihre eigenen Vorstellungen in der eigenen Besatzungszone durchzusetzen suchte.
Die us-amerikanischen Streitkräfte hatten am Ende des Zweiten Weltkrieges (fast) die gesammte Südhälfte des heutigen Deutschlands eingenommen. Später wurden gemäß des Vertrages von Jalta das heutige Sachsen, Sachsen Anhalt und Thüringen im Tausch gegen (West-) Berlin an die UdSSR abgegeben.
In den USA ist das Polizeisystem ähnlich "chaotisch" organisiert, wie es sich auch in Deutschland vor dem Dritten Reich dargestellt hatte, mit Ausnahme der Gendarmerie, die es in den USA nicht gibt.
Unmittelbar nach Einnahme der Gebiete durch die US-Streitkräfte übernahmen die US-Militärpolizeien (jede us-amerikanische Teilstreitkraft hat eine eigene Militär- und eine eigene Kriminalpolizei die Polizeiaufgaben, gliederten die Feuerwehren aber sofort wieder auf die kommunalen Ebenen hin in ihre ehemaligen Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren aus.
Nach der Kapitulation Deutschlands am 08.05.1945 und der Durchführung der Entnazifizierung über den "1.000-Fragen-Fragebogen" wurden wieder deutsche Polizisten, zuallererst auf kommunaler Ebene, mit Befugnissen ausgestattet. Erst mit der Gründung der ersten Bundesländer wurden Länderpolizeien eingeführt/zugelassen. Und je nachdem, wie die Landesverfassungen es erlaubten, blieb es, wie in Bayern, bei einem neben-/und miteinander von kommunalen und Länderpolizeien oder wurden, wie in Hessen, die komunalen Polizeien in die Landespolizei integriert/übernommen.
Die Briten hatten zum Kiegsende Nordwestdeutschland, einschließlich des südlichen (heutigen) Mecklemburg Vorpommerns und des nordwestlichen (heutigen) Thüringens eingenommen. Nicht besetzt war der nördliche Teil Schleswig-Holsteins, das "Südschleswig"
Auch in der britischen Besatzungszone übernahm zuerst nur die Militärpolizei die Polizeiaufgaben und trennte sich sofort von der Feuerwehr, die in den nicht polizeilichen Organisationszustand von vor dem Dritten Reich zurückversetzt wurden.
Auch die Briten tauschten mit den Sowjets gemäß des "Jaltavertrages" ihre eroberten Gebiete "östlich der Elbe" gegen ihren Teil von (West-) Berlin und Wien.
Da das britische Oberkommando in Deutschland nur möglichst wenig Ansprechpartner bei den örtlichen Polizeien haben wollten, wurden kommunale Polizeien nicht zugelassen. Nach der Entnazisfizierung (derselbe 1.000-Punkte Fragebogen wie bei den US-Amerikanern) wurde recht schnell über die Schaffung von Ländern nachgedacht. Damit einher ging die Idee von Länderpolizeien.
Wegen des Materialmangels wurden die Röcke der Polizisten des Dritten Reichs einfach gekürzt und die Kragenspiegel entfernt. Die Dienstränge wanderten auf die Schultern und Ärmel. Hellgrün wurde umgefärbt in dunkelblau, eine Farbe., die im übrigen nicht Wasserfest war und dafür sorgte, das jeder der deutschen Polizisten in der britischen Besatzungszone, wenn er buchstäblich im Regen stand, blaue Pfützen hinterließ, wo er ging, stand und saß.
Die Fahrzeuge blieben dunkelgrün mit weißer Aufschrift und schwarzen Radkästen.
Und das Blaulicht (eine Dauerleuchte, noch kein Blink- oder Rundumlicht) wurde eingeführt.
Die Franzosen hatten zum Kiegsende das heutige Saarland (und die heute zu Frankreich gehörenden Gebiete) eingenommen. Nicht
Auch in der französischen Besatzungszone übernahm zuerst nur die Militärpolizei die Polizeiaufgaben und trennte sich sofort von der Feuerwehr, die in den nicht polizeilichen Organisationszustand von vor dem Dritten Reich zurückversetzt wurden.
Auch die Franzosen erhielten gemäß des Vertrages von Jalta ihren Teil von (West-) Berlin und Wien, entnazifiozierten die deutschen Polizisten unfd begannen diese auf kommunaler Ebene in ihre alten Befugnisse einzusetzen, sowie vom Kriegsende an ihre eigenen (die französischen) Gendarmen mit den Polizeidiensten in den besetzten Gebieten zu betrauen.
Die Sowjetunion ist ein sehr zentralistisch organisierter Staat. Auch in den durch die Sowjetarmee besetzten Gebieten und später, den Gebieten, die durch den Tausch gegen (West-) Berlin an die anderen drei Kriegsaliierten gingen, wurde die Feuerwehr sofort wieder aus der Polizei ausgegliedert, deren eigentliche Polizeiaufgaben zu allerst von der sowjetischen Militärpolizei übernommen wurde, die bis zum Ende der DDR am 03.10.1990 volle Polizeibefugnisse behielt.
Die zivile, deutsche Polizei wurde in der sowjetischen Besatzungszone von vorneherein (nach der Entnazifizierung und der notwendigen sozialistisch/kommunistischen Schulung der einzelnen Beamten) sehr zentralistisch und nach (Ost-) Berlin ausgerichtet organisiert.
Der Eintausch von den Westlichen, nicht die die Sowjetunion besetzen Gebieten und ein Viertel Wiens gegen (West-) Berlin gemäß des Vertrages von Jalta wartete man in Moskau allerdings ab, bevor man sich mit der eventuellen Gründung einer neuen, zivilen (deutschen) Polizei näher befasste.
Bundesrepublik Deutschland bis zum 03.10.1990
Es gibt in Deutschland eine durch das Grundgesetz definierte klare Abgrenzung zwischen den Aufgaben und Befugnissen von Polizeien der Länder, Bundespolizei und Bundeskriminalamt als Polizeien des Bundes, Zoll als Finanzverwaltung mit polizeilichen Vollzugsbereichen und Feldjägern als Militärpolizei der Bundeswehr. Bis in die 1990er Jahre gab es auch noch die Bahnpolizei, welche nur auf dem Gelände der Deutschen Bundesbahn polizeiliche Aufgaben wahrnahm. Mit der Privatisierung der Deutschen Bundesbahn in den 1990ern wurde die Bahnpolizei mit allem Personal and sämtlicher Ausstattung vom Bundesgrenzschutz übernommen, der 2005 in Bundespolizei umgetauft wurde. Ferner gab es bei der Deutschen Bundespost den Betriebssicherungsdienst, der jedoch i.d.R. nicht nach außen auftrat sondern nur intern ermittelte und dann die örtlich zuständige Polizei informierte.
Außerdem waren in der Bundesrepublik Deutschland verschiedene Militäreinheiten der mit der Bundesrepublik Deutschland befreundeten, ehemahligen Besatzungsmächte stationiert, die alle ihre Militärpolizeien mitgebracht hatten, die ebenfalls Polizeigewalt besaßen, auch wenn diese Polizeigewalt im Laufe der Zeit von diesen aliierten Parteien nur auf die eigenen Militärangehörigen angewendet wurden. Dennoch konnte man Streifenwagen dieser Militärpolizeien bis 1990 an den großen Standorten der Aliierten, wie z.B. der Britisch Rheinarmee in Bielefeld oder der 7ten US-Armee in Heidelberg, auch in den deutschen Innenstädten patrouillieren sehen.
Eine Sonderrolle nimmt die Polizei beim Deutschen Bundestag ein. Im Grundsatz liegt die Zuständigkeit immer bei den Ländern. Bundesbefugnisse müssen durch das Grundgesetz ausdrücklich geregelt werden. Die Landespolizeien und die Bundespolizei nehmen ausschließlich zivile Aufgaben war und sind im Falle einer militärischen Auseinandersetzung Nichtkombattanten. Angehörige der Polizei sind mehrheitlich Polizeivollzugsbeamte.
Seit den 1980ern ist in der Bundesrepublik Deutschland auch Frauen der Zugang zum uniformierten Polizeidienst erlaubt, wobei die Öffnung dieses Berufes nicht bundesweit gleichzeitig erfolgte, sondern in manchen Bundesländern früher und in anderen später statt fand.
Da die Poliei in der Bundesrepublik Deutschland Ländersache ist, muss nach dem nun folgenden Kapitel DDR auf die einzelnen Bundesländer detailierter eingegangen werden.
In der Deutschen Demokratischen Republik war die Polizei völlig anders, nämlich als Nationale Volkspolizei sehr straff militärisch organisiert. Dennoch unterstand die Volkspolizei dem Innenministerium der DDR in (Ost-) Berlin und war somit eine echte Polizei und keine Abteilung der Armee, wie es etwa die Gendarmerien in Frankreich oder Italien immer noch darstellen.
Wie in der Bundesrepublik Deutschland war die Volkspolizei in Schutz-, Verkehrs-, Kriminalpolizei usw untergliedert.
Die Volkspolizei trug weiß/grau/dunkelgrünbeige Uniformen. Die Fahrzeuge waren dunkelgrün/weiß lackiert.
Die dem Verteidigungsministerium der DDR unterstellten Grenztruppen besaßen die alleinige Polizeigewalt im mehrere Kilometer breiten Grenzbereich. An der Schranke aus dem inneren der DDR kommend zur Einfahrt in diesen Grenzbereich (die Stelle, an der auf den Transitautobahnen der Verkehr geteilt wurde in "Transitverkehr" und "Ausreise" endete das Zuständigkeits- und Befugnisgebiet der Volkspolizei und begann das der Grenztruppen und der Grenzpolizei.
Die Polizisten der DDR, die man im Bereich der Grenzübergangsstellen traf, waren keine Volkspolizisten sondern Grenzpolizisten, sowie Zöllner. Die der Volkspolizei ähnlich uniformierte Grenzpolizei unterstand dem Staatssicherheitsdienst, die Zöllner dem Wirtschaftsministeium.
Desweiteren hatte die Militärpolizei volle Polizeigewalt. Allerdings war das nicht die Militärpolizei der Nationalen Volksarme (die gab es nicht) sondern die Militärpolizei der Sowjetarmee.
Die o.a. DDR-Behörden hörten mit der Unterschrift der Herren Helmut Kohl und Lothar de Maiziere unter dem sogenannten "Deutsch-Deutschen-Wiedervereinigungsvertrag" am 03.10.1990 auf zu existieren und wurden, wie im vorhergegangenen "4+2 Vertrag" zwischen den beiden deutschen und den 4 aliierten Staaten verabredet, diesen ehemaligen "Besatzungsmächten" die innerdeutsch geltenden Befugnisse auch der Militärpolizeien, entzogen.
Die Volkspolizei wurde geografisch in 5 Teile zerschlagen und zur Neuordnung des Polizeiwesens in den neuen 5 Bundesländern als jeweilige Länderpolizei übernommen.
Die Grenztruppen und die Grenzpolizei hörten auf zu existieren. Der Zoll der DDR wurde in die Struktur der Bundeszollverwaltung eingegliedert.
Die Sowjetarmee zog ab und nahm ihre Militärpolizei mit.
Seit 1994 nehmen Polizeibeamte und -beamtinnen der Länder an internationalen Einsätzen teil. Bereits davor gab es Auslandseinsätze einzelner Polizeibeamter oder einzelner Ermittlungsteams, die jedoch nichts mit dem zu tun haben, was unter "Internationale Einsätze", wie z.B. der Ausbildung der Polizei(en) in Afghanistan oder anderen "Kriegsnachfolgeopperationen), etc. zu tun haben, sondern eher solchen Aufgaben gewidmet war, wie der Identifizierung von im Ausland bei Naturkatastrophen oder Flugzeugabstürzen umgekommenen Personen, der Fahndung nach Personen, die sich ins Ausland abgesetzt hatten und ähnlichem.
Internationale Einsätze
Internationale Einsätze
Nachdem seit den 1970ern die Uniformen und Fahrzeuge der Länderpolizeien in der Bundesrepublik Deutschland grün und beige waren, haben die Bundesländer Brandenburg , Hamburg und Hessen 2004/2005 damit angefangen, ihre Landespolizei auf dunkelblaue Uniformen umzustellen.
Auch die Fahrzeuge wechseln bei den Landespolizeien in den 1970ern zu weiß/hellgrün und seit 2002 von grün/weiß über grün/silber zu (seit 2004) blau/silber, eine Umstellung, die je nach Finanzlage der Bundesländer und Einsatzzweck/Haltbarkeit/Finanzierung der einzelnen Fahrzeuge bundesweit noch bis 2020 dauern wird.
Hinter dem Farbwechsel der Polizeifarbe von Grün auf Blau steckt der europäische Gedanke, Polizeien innereuropäisch einheitlicher auftreten zu lassen. Auch wenn die Direktive dazu noch nicht verabschieded wurde, die beteiligten Unterhändler im für die innereuropäische Polizeiarbeit zuständigen Ausschuss am Europäischen Parlament, haben sich schon 1998 auf Blau geeinigt, insbesondere auf Druck der Franzosen und Italiener, die nicht von (Dunkel-) Blau abrücken wollten und der Deutschen, die sich eher vorstellen konnten auf Blau zu wechseln, als z.B. auf das british favorisierte Rotorange. Zudem kam Blau im Jahr 1998 in den meisten EU-Mitgliedsstaaten bereits in der einen oder anderen Form und Helligkeit als Farbe an Streifenwagen vor.
Da die o.a. Direktive noch diskutiert wird, ist noch keine europäische Nation zu einer Farbumstellung verpflichtet. Die einzelnen Polizeien/Innenministerien in der Bundesrepublik Deutschland, die bereits umstellen, handeln im vorauseilenden Gehorsam.
Hinter dem Farbwechsel der Wagengrundfarbe von weiß auf silber steckt die Umstellung der Länder zum Jahrtausendwechsel, weg vom klassischen Erwerb der Fahrzeuge als Eigentum, hin zum Leasen und dem damit entstandenen finanziellen Druck der Leasinggesellschaften immer Fahrzeuggrundfarben zu wählen, deren Wiederverkaufswert möglichst hoch ist. Autos in Silbergraumetallic haben in Deutschalnd einen deutlich höheren Wiederverkaufswert als Kraftfahrzeuge in Weiß.
Es gibt Bundesländer, wie z.B. Schleswig Holstein, in denen vor der Umstellung auf blau bereits Einsatzfahrzeuge beschafft wurden, die zwar schon silbergrau lackiert aber noch mit grüner Farbe kombinert waren.
Im heutigen Baden-Württemberg stand am 08.05.1945 die US-Armee.
Die Polizei war bis in die 70er Jahre in Stadtpolizeien und Landespolizei unterteilt. Die Landespolizei unterschied sich von den Stadtpolizeien am augenfälligsten dadurch, daß sie grüne Uniformen trug und die Fahrzeuge auch grün lackiert waren (Stadtpolizei: blau). Das Abzeichen der Landespolizei bestand aus einem Polizeistern in dessen Mitte die Landesfarben auf einem Wappenschild zu sehen waren. Dieses Abzeichen wurde 1978 durch den heute üblichen Stern mit dem mittigen kleinen Landeswappen ersetzt.
Eine Stadtpolizei durften nur Städte mit mehr als 250.000 Einwohner besitzen. Die letzte Stadt mit einer eigenen Stadtpolizei war Stuttgart. Diese Polizei wurde in den 70ern aufgelöst und das Polizeipräsidium Stuttgart in die Landespolizeidirektion Stuttgart II überführt. Einer der wichtigsten Stuttgarter Polizeispräsidenten war Paul Rau. Die Polizeimotoräder wurden von ihm eingeführt und werden umgangssparachlich auch als Raureiter bezeichnet.
Bis 2005 gliederte sich die Landespolizei dann in vier Landespolizeidirektionen mit einem Regierungsbezirk als Dienstbereich (Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart I und Tübingen) und einer Landespolizeidirektion mit dem Dienstbereich Stadtkreis Stuttgart (LPD Stuttgart II), einer Bereitschaftspolizeidirektion (Göppingen, ab 1998: Bereitschaftspolizeiprädidium), einer Wasserschutzpolizeidirektion und einer Verkehrspolizeiinspektion die aber nur für den Regierungsbezirk Tübingen zuständig war.
Im heutigen Berlin stand am 08.05.1945 die Swojetarmee.
Gemäß den in Jalta getriffenen Abkommen wurde Berlin gedrittelt. Das östliche Drittel blieb sowjetisch besetzt und fiel bis zum 03.10.1990 in die Geschichte der DDR. Die westlichen zwei Drittel Berlins wurden wieder gedrittelt und gingen je zu etwa gleichen Teilen an die britischen, die französischen und die us-amerikanischen Besatzer, um dann, bis zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland jeweils eigene Polizeigeschichten zu erleben. Nach der Gründung der Bunsdesrepublik Deutschland wurden die Polizeien der drei westlichen Besatzungszonen in die Länderpolizei Berlin hinein vereint.
Wegen des Flugverbotes für Deutsche über Berlin bis zum 03.10.1990, gab es auch bei der (West-) Berliner Polizei bis 1990 keine Luftfahrzeuge.
Im heutigen Brandenburg reichten sich am 08.05.1945 sowjetische und us-amerikanische Soldaten die Hand. Durch den Vertrag von Jalta fiel Brandenburg in die sowjetische Besatzungszone und erlebte bis zum 03.10.1990 die (Polizei-) Geschichte der DDR.
Bayern war am 09.05.1945 us-amerikanisch und kanadisch besetzt und gehörte bis zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland zur us-amerikanischen Besatzungszone. Bis zum Ende der 19670er / Anfang der 1970er gab es in Bayern noch Kommunalpolizeien. Bekanntestes Beispiel dafür ist die Kriminalpolizei München. Der ZDF-Polizist "Inspektor Derrick" war am Anfang seiner "Karriere" noch Kommunalbeamter der Stadt München.
Im heutigen Sachsen standen zum Kriegsende die us-amerikanischen Soldaten.
Im heutigen Bremen standen am Kriegsende die Briten. In Bremerhaven hatten die USA einen militärischen Brückenkopf gebildet. Bremen ist (neben Hamburg) das einzige zweigeteilte Bundesland. Es gibt keine Verbindung aus der Stadt Bremen zur Stadt Bremerhafen, die nicht durch Niedersachsen führt. Mit der Gründung der Landespolizeien wurden daher schon sehr früh (und im britischen Interesse) die Bewegungen und Befugnisse der Bremer Polizei zwischen Bremen und Bremerhaven vertraglich geregelt.
In Hamburg standen am 09.05.1945 britische Soldaten. Die Insel Neuwerk ist die Enklave des Bundeslandes Hamburg und nur auf dem Weg durch Niedersachsen erreichbar, oder die Elbe hinab, auf der Grenze zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
Wegen des hauptsächlich hamburgischen Zieles der Elbnutzer und der Enklawe Neuwerk, wurden mit der Gründung der Länderpolizeien die Befugnisse der Hamburger Polizei auf dem niedersächsisch/schleswig-holsteiner "Grenzfluss" Elbe zwischen der Grenze zu DDR und der Nordsee sehr schnell vertraglich geregelt.
Oberster Dienstherr der Polizei in Hamburg ist der Innensenator, mit der Einschränkung der "fremdvergebenen" Weisungsbefungnis durch die Staatsanwaltschaft an die Kriminalpolizei.
Wie in z.B. Schleswig-Holstein auch, ist die Kriminalpolizei eine andere Behörde gewesen, als die Polizei und wurde erst durch mehrere Lanespolizeistrukturreformen enger mit der Polizei verschmolzen. Eine ritte Polizeibehörde stellte die Wasserschutzpolizei dar, die auch erst durch Strukturreformen mit der Polizei verschmolzen ist. Aber noch immer, muss der Polizeibewerber sich bereits in seiner Bewerbung, vor Ausbildungsbeginn entscheiden, ob er seinen Dienst in der Wasserschutz-, Schutz- oder zur Kriminalpolizei absolvieren möchte.
Dienstränge
Wie folgt stellen sich die Dienstränge bei der Polizei in Hamburg dar:
Polizei:
- Polizeianwärter (PA)
- Polizeimeister zur Anstellung (PMzA)
- Polizeimeister (PM)
- Polizeiobermeister (POM)
- Polizeihauptmeister (PHM)
- Polizeiommisarsanwärter (PKA)
- Polizeikommissar zur Anstellung (PKzA)
- Polizeikommissar (PK)
- POlizeioberkommissar (POK)
- Polizeihauptkommissar (PHK)
- Polizeiratsanwärter (PRA)
- Polizeirat zur Anstellung (PRzA)
- Polizeirat (PR)
- Polizeioberrat (POR)
- Polizeidirektor (PD)
- leitender Polizeidirektor (ltPD)
Die Kriminalpolizei in Hamburg besitzt dieselben Dienstränge, allerdings sind das Wort "POLIZEI" und die dazugehörige Abkürzung "P" durch das Wort "KRIMINAL" und die dazugehörige Abkürzung "K" zu ersetzen.
Farben/Uniformen
Die amerikanisierte Umstellung der Uniformen 2005 ist eine von dem ehemaligen Innensenator Schill durchgesetzte Idee und stellt bundesweit einen Vorschlag dar, wie die neue, europäisch blaue Uniform aussehen könnte.
Die Farben an den Fahrzeugen wurden in Hamburg direkt von Grünweiß auf Blausilber umgestellt. Erste blausilberne Fahrzeuge gingen in Hamburg 2002 in den Polizeidienst.
Das heutige Hessen war zum Kriegsende us-amrerikanisch (im äuserten Westen auch französisch) besetzt. Der Vertrag von jalta ließ es an die USA fallen.
Auch sich wenn im heutigen Mecklemburg britische und sowjetische Soldaten zum Kriegsende die Hand reichten, durch den Vertrag von Jalta fiel es (mit Ausname einer kleinen Landspitze im Südwesten) an die Sowjetarmee. Der kleine Südwestzipfel blieb britisch und erlebte bis zum 03.10.1990 die Geschichte Schleswig Holsteins, um dann per Volksabstimmung auch weiterhin zu Schleswig-Holstein zu gehören.
In Niedersachsen standen am Kriegsende britische und australische Soldaten. Niedersachsen fiel in die britische Besatzungszone. Mit der Gründung der Landespolizeien begann hier eine eigene Geschichte.
In Nordrhein Westfahlen standen am Kriegsende die Briten und Australier. Nordrhein-Westfahlen fiel bis zur Gründung der Länerpolizei in britisches Ressort.
Im heutigen Rheinland Pfalz trafen sich US-Amerikaner, Kanadier, Australier, Briten und Franzosen. Mit dem Austausch nach dem Vertrag von Jalta fiel Rheinland Pfalz an die USA.
Im Saarland standen am Kriegsende die Franzosen. Durch den Jalta fielen die Gebiete westlich des Rheins an das Saarland und die östlich wurden französisch. Durch Volksabstimmung im Saarland, ging dieses später aus französischer Besatzungszone an die Bundesrepublik Deutschland, während das Elsass französisch blieb.
In Sachsen Anhalt befanden sich zum Kriegsende die US-Amerikaner. Durch Jalta ging Sachsen Anhalt an die Sowjetmächte und erlebte bis zum 03.10.1990 die Geschichte der DDR.
Der Bereich südlich des Nordostseekanals war zum Kriegsende britisch besetzt. Der Bereich nördlich des Nordostseekanals war zum Kriegsende Deutsch. Durch Jalta fiel Schleswig-Holstein an die britische Besatzungsmacht und ein kleiner östlicher Zipfel an die Sowjets. Nach dem 03.10.1990 ging dieser Zipfel durch Volksentscheid zurück an Schleswig-Holstein.
Die Polizei in Schleswig-Holstein kennt seit 1933 keine "Komunalpolizei" mehr.
Nach dem Krieg wurde die Polizei zweisäulig, als Kriminalpolizei und Schuzpolizei des Landes aufgestellt. Obwohl durch zwei große Landespolizeistrukturreformen die Kriminalpolizei und die Schutzpolizei miteinander verschmolzen wurden, muss sich heute noch jeder Bewerber von vorneherein für die Karrire entweder bei der Kriminal- oder auch der Schutzpolizei entscheiden.
Frauen stand der Kriminalpolizeidienst schon seit Gründung der Landespolizei offen.
Weibliche Schutzpolizisten sind in Schleswig Holsteinerst seit Anfang/Mitte der 1980er "erlaubt".
Die Schutzpolizei im Land Schleswig Holstein ist nach Tätigkeiten in Verkehrs-, Bereitschafts-, Umwelt-, Wasserschutz, etc -polizei untergliedert.
Organisatorisch gibt es Polizei- und Kriminalpolizeidirektionen als oberste polizeiliche Einheit und Polizeistationen (oft nicht ganztägig besetzte Satelittenadressen von übergeordnetten Polizeirevieren) als unterste "Behörde".
Oberster Dienstherr ist einzig und alleine der Innenminister des Landes.
Etwas anders verhält sich das mit der Kriminalpolizei. Dienstaufsicht hat zwar der Innenminister, die Strafprozessordung verlangt aber eine fachliche Unterordnung unter die weisungsbefugten Staasanwaltschaften.
Dienstränge/Über- und Unterordnungen
Wie folgt stellen sich die Dienstränge (aufsteigend) bei der Polizei in Schleswig Holstein dar:
- einfacher Dienst
- seit den 1970ern weggefallen
- mittlerer Dienst
- Polizeianwärter (PA)
- Polizeimeister zur Anstellung (PMzA)
- Polizeimeister (PM)
- Polizeiobermeister (POM)
- Polizeihauptmeister (PHM)
- gehobener Dienst
- Polizeikommisarsanwärter (PKA)
- Polizeikommissar zur Anstellung (PKzA)
- Polizeikommissar (PK)
- Polizeioberkommissar (POK)
- Polizeihauptkommissar (PHK)
- höherer Dienst
- Polizeiratsanwärter (PRA)
- Polizeirat zur Anstellung (PRzA)
- Polizeirat (PR)
- Polizeioberrat (POR)
- Polizeidirektor (PD)
- leitender Polizeidirektor (ltPD)
Die Kriminalpolizei (ohne LKA, das nicht zur Landespolizei gehört, sondern eine eigene Landespolizeibehörde darstellt) in Schleswig Holstein besitzt dieselben Dienstgrade wie die Polizei, allerdings sind das Wort "POLIZEI" und die dazugehörige Abkürzung "P" durch das Wort "KRIMINAL" und die dazugehörige Abkürzung "K" zu ersetzen.
Je nach Hierarchie sind die übergeordneten Behörden weisungsbefugt. In bestimmten Konstellationen sind auch Weisungen durch Staatsanwälte denkbar.
Ausbildung
In Schleswig Holstein hat der Bewerber die Auswahl Polizei-/ oder Kriminalpolizeidienst zu treffen. Das LKA (Landeskriminalamt) ist eine eigene Behörde des Landes, die der Landespolizei beigestellt aber nicht unter- oder übergeordnet ist. Der (Kriminal-)Polizeibewerber kann daher später nur unter bestimmten Bedingungen zwischen Polizei und Kriminalpolizeidienst wechseln, ein Wechsel zum LKA oder vom LKA in den Landespolizeidienst ist rechtlich nur sehr schwer durchführbar.
Der Mittlere und Gehobene Dienst der (Kriminal-) Polizei wird in der Landespolizeischule Schleswig Holstein in Eutin ausgebildet, wobei die für bestimmte Fachbereiche vorgesehenen (Kriminal-) Polizisten ihre Spezialausbildungen auch außerpolizeilich (wie z.B. die "Brandermittler" in der Landesfeuerwehrschule) oder in ihren späteren Dienststellen erhalten.
In der Ausbildung zu höheren Dienst werden die (Kriminal-) Polizeibeamte und -beamtinnen zur Polizeiführungsakademie nach Münster in Nordrhein Westfahlen entsand.
Die Ausbildung zum (Kriminal-) Polizeidienst in Schleswig Holstein (mittlerer und geobener Dienst) dauert dreieinhalb Jahre.
Der Bewerber zum höheren (Kriminal-) Polizeidienst muss ein absolviertes Studium mitbringen und drückt, je nach Endverwendung, 2 bis 3 jahre die Schulbank.
Für die Laufbahn als politischer Beamter gibt es keine beruflichen Voraussetzungen und keine Ausbildung.
Politische Beamte werden von ihren Ministern ernannt und sollten, müssen aber nicht nach fachlicher Eignung bestimmt werden.
Auch der Minister ist lediglich vom Staatsminister zu ernennen, ohne weitere beruflichen Vorraussetzungen mitbringen zu müssen.
Farben/Uniformen
Mit der Gründung der Landespolizei wurden die dunkelblauen Uniformen wieder hellgrün gewaschen und erhielten die Polizeifahrzeuge weiße, satt bisher schwarze radkästen.
Mit der Bundesvereinheitlichung der Polizeiuniformen und -fahrzeuge wurde in den 1970ern das Dunkelgrün an den fahrzeugen durch Hellgrün ersetzt und die Hellgrüne Uniform gegen die beige-grüne Uniform ausgetauscht.
Mit der Umstellung von Grün auf Blau ist aus finanziellen gründen zunächst nur in Sachen Fuhrpark zu rechnen.
Diese "Blauen allerdings, bisher in Grün mit den Amtlichen Ortskennzeichen der jeweiligen Standorte der Fahrzeuge versehen, werden ausnahmslos statt der Ortskennbuchstaben die Buchstabenfolge "SH" für Schleswig Holstein vor der in Schleswig Holstein für Polizei und Justiz reservierten Dreitausendernummer führen.
Die Umstellung von Grünweiß auf Grünslber begann 2002.
Seit 2004 befinden sich die ersten blausilbernen Fahrzeuge in Schleswig-Holstein im Polizeidienst.
höheren Dienst
lokale Besonderheiten
Obwohl ein Flächenland hat die Polizei in Schleswig-Holstein keine Hubschrauber oder andere Luftfahrzeuge. In der Vergangenheit bediente man sich in Amtshilfe des "Fliegerstandortes" des Bundesgrenzschutzes in Hartenholm, der mit der deutsch-deutschen Wiedervereinigung und der EU-Erweiterung dem "Grenzverlauf" gen Osten folgte. Für eine Bundeshgrenzschutzersatzbeschaffung von Hubschraubern fehlt Schleswig Holstein das Geld. Im holsteiner Speckgürtel Hamburgs wird daher eng mit der Hamburger Polizei (die über eine Hubschrauberstaffel verfügt) zusammengearbeitet.
Es gibt keinen (kriminal-) polizeilichen Gerichtsmediziner. Werden Gerichtsmediziner benötigt, bedient sich die Polizei, bzw bedienen sich Staatsanwaltschaften Schleswig-holsteins der zivilen Institute für Pathologie an der Christian Albrechts Universität in Hamburg und Lübeck, sowie dem Institut für pathologie der Universität Hamburg.
Die der Küste vorgelagerten Aufgaben der Wasserschutzpolizei werden von Zoll, Bundesgrenzschutz (seit 2005 Bundespolizei) und Wasserschutzpolizei gleichermaßen wahrgenommen, die erst seit etwa 2000 in eine gemeinsam gebildete "Küstenwache" hineinorganisiert wurden, zu der allerdings immer noch Personal und Ausstattung von den einzelnen Behörden (Länderpolizei (Bremen/Hamburg/Mecklemburg-Vorpommern/Schleswig-Holstein), Bundespolizei und Zoll) lediglich abgestellt/abgeordnet werden.
Die Wasserschutzpolizeiaufgaben auf der holsteiner Seite der Elbe wurden bereits mit Gründung der Länderpolizeien in den britisch besetzten Gebieten vertraglich an die Polizei Hamburg abgegeben.
Ein beträchtlicher Teil Schleswig Holsteins ist Zollgrenzbezirk.
Innerhalb des Zollgrenzbezirkes hat der Zoll wesentlich weiter reichende Befugnisse, als die Polizei. Zum Beispiel benötigt der Zoll innerhalb des Zollgrenzbezirkes keinen Durchsuchungsbefehl, um Durchsuchungen vornehmen zu dürfen und ist auch nicht an das Nachtruhegebot gebunden, welches Durchsuchungen (auch mit Durchsuchungsbefehl) vor 06:00 Uhr morgens in Deutschland verbietet.
Bei Tätigkeiten innerhalb des Zollgrenzbezirkes bittet die Polizei im Land Schleswig Holstein nicht selten den Zoll im Amtshilfe.
Mit dem Nachbarstaat Dänemark und dort der Polizei in Südjütland, verbindet die Polizei in Schleswig Holstein schon seit Ende der 1960er ein sehr kollegiales und gutes, grenzüberschreitendes Arbeitsverhältnis.
Durch die extensiv genutzten Fährverbindungen ist Schleswig Holstein nicht nur Grenzland zu Dänemark, sondern auch zu Schweden, Finnland, Norwegen, Lettland, Estland, Litauen, Russland und Polen, was, insbesondere die skandinavischen Staaten betreffend, seit den 1970ern zu guter Zusammenarbeit geführt hat.
Durch die gesellschaftliche Umstrukturierung seit dem 03.10.1990 sind einige Fährverbindungen ostwärts gewandert, was dazu führte, dass die Polizei in Schleswig Holstein seitdem auch eng mit den Polizeien in den drei baltischen Staaten und Russland zusammenzuarbeiten hat.
In Thüringen befanden sich zum Kriegsende die US-Amerikaner und Briten. Durch Jalta ging Thüringen an die Sowjetmächte und erlebte bis zum 03.10.1990 die Geschichte der DDR.
Siehe auch:
Portal:Polizei, :Kategorie:Polizei, :Kategorie:Polizist, :Kategorie:Kriminalist, :Kategorie:Führungs- und Einsatzmittel, :Kategorie:Beamtenrecht, :Kategorie:Polizei- und Ordnungsrecht, Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft, :Kategorie:Zoll
, Internetwache
Österreich
In Österreich gliedert sich die Exekutive seit dem 1. Juli 2005 in den Wachkörper Bundespolizei sowie in die Justizwache. Der Begriff "Bundespolizei" selbst bezeichnet den Wachkörper Bundespolizei. Er ist dem Innenministerium und den anderen Sicherheitsbehörden unterstellt; die Justizwache dem Justizministerium.
Justizministerium
Gemeinden und Städte können eigene Stadtpolizeien gründen, die von der Bundespolizei unabhängig sind.
Seit 1. Juli 2005 werden die Aufgaben von Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps sowie der Bundesgendarmerie vom Wachkörper Bundespolizei wahrgenommen.
Siehe: Bundespolizei (Österreich)
Schweiz
Bundespolizei (Österreich)
Bundespolizei (Österreich)
In der Schweiz gliedert sich die Polizei in das Bundesamt für Polizei, die Kantonspolizeien und die Stadt-/Gemeindepolizeien. Eine Abteilung der Kantonspolizei ist die [http://www.seepolizei.ch/ Seepolizei].
Die Bundespolizei verfügt über keine eigenen uniformierten Organe. Einzig Kanton und Gemeinden besitzen eine eigene Polizeitruppe. Im weiteren gibt es das Polizeikorps der SBB, die Bahnpolizei, das aber eine privatrechtliche (Aktiengesellschaft) Organisation ist.
Siehe: Polizei (Schweiz)
Andere Staaten
Frankreich
In Frankreich gibt es drei Arten von Polizeikräften: Zu den Zivilpolizeibehörden gehören die Nationalpolizei (Police Nationale) des Innenministeriums und die Gemeindepolizei (Police Municipale), die dem Bürgermeister untersteht. Daneben gibt es die militärisch organisierte Gendarmerie Nationale, die dem Verteidigungsministerium unterstellt ist.
Die zivilen Ordnungskräfte leiten ihr Selbstverständnis aus der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 ab.
Auch die französische Gendarmerie wurde 1791 unmittelbar nach der Revolution geschaffen und war im 19. Jh. das Vorbild für die Gendarmerien vieler anderer Staaten.
Die Nationalpolizei unterteilt sich wieder in die Schutzpolizei (Police Administrative) und die Kriminalpolizei (Police Judicaire).
Die Bereitschaftspolizei CRS, die (Compagnie Républicaine de Sécurité) ist eine Spezialeinheit der Nationalpolizei, durchaus vergleichbar mit der GIGN, der Groupe d'Intervention de la Gendarmerie Nationale der Gendarmerie.
Im Zuge einer allgemeinen Reform wurden die Dienstränge auch der "zivilen" Polizeien in Frankreich am Ende des Zwanzigsten Jahrhunderts "militarisiert", was bei interbehördlichen Zusammenarbeiten das Erkennen, wer wem überstellt oder untergeordnet zu sein hat, erleichtert.
Großbritannien
Groupe d'Intervention de la Gendarmerie Nationale]]
Groupe d'Intervention de la Gendarmerie Nationale
Groupe d'Intervention de la Gendarmerie Nationale
Im Vereinigten Königreich ist die Polizei historisch wie z.B. in Frankreich zum Teil zivil und zum Teil militärisch gewachsen.
Allerdings haben verschiedene Polizeistrukturreformen dazu geführt, dass man als Außenstehender nicht erkkennen kann, ob ein Polizist, den man sieht, dem Verteidigungs- oder dem Innenministerium unterstellt ist, da alle "Police" heißen, gleiche Uniformen tragen und die Farben der Einsatzfahrzeuge sich nur im Verwendungszweck (Verkehrspolizei, Personenschutz für das Diplomatische Corps ausländischer Nationen in Großbritannien, Schutzpolizei, etc), nicht aber in ihrer administrativen Zugehörigkeit voneinander unterscheiden.
Lediglich polizeieigene Luftfahrtzeuge, wie zum Beispiel Hubschrauber, sind von Polizei zu Polizei unterschiedlich lackiert.
Sowohl die offiziellen Webseite des britischen Verteidigungsministeriums, als auch der des britischen Innenministeriums, als auch die Webseiten der diverser Städte und Gemeinden, "bedienen" eine jede seine/ihre eigene Polizei.
Grund ist, dass in fast jeder Grafschaft und in fast jeder Gemeinde die Polizei aus einer anderen Geschichte heraus gegründet wurde und jeweils unabhängig ist von der Polizei in einer Nachbargraftschaft/-stadt.
International wohl bekannteste ist die MET, die "London Metropolitan Police" (Stadtpolizei), die ihr Hauptquartier seit ihrem Umzug im Jahre 1967 im New Scottland Yard hat und knapp 32.000 Polizisten und Polizistinnen in zivilen Diensten (wie den Kriminalpolizeien) und uniformierten Diensten (wie der Schutzpolizei) beschäftigt. Es gibt auch kleine Polizeien in Großbritannien mit nur rund einem dutzend Mitarbeiter. Allerdings ist jede Polizei in Großbritannien jeder anderen Polizei innerhalb des Königreiches gleichgestellt.
Die Tatsache jedoch, dass die Stadtpolizei in London die älteste Kriminalpolizei in Großbritannien stellt (im Jahr 1829 im Gebäude "Scotland Yard" gegründet), noch dazu in der größten Stadt im Königreich hat dieser Polizei im Verlauf der Zeit ein großes Archiv und eine sehr umfangreiche Erfahrung in Sachen Kriminalitätsbekämpfung und Aufklärung von Verbrechen verschafft. Das führte dazu zu, dass schon früh Londoner (Kriminal-) Polizeibeamte auch von andere Polizeien in Großbritannien um Amtshilfe gebeten wurden.
Am Beispiel London läßt sich auch gut zeigen, wie chaotisch die britische Polizei organisiert zu sein scheint.
Immerhin gibt es in London 4 Behörden mit gültiger Polizeigewalt: die oben bereits erwähnte Stadtpolizei, dann noch eine nur im Stadtkern zuständige eigene Behörde, die sich "Innenstadtpolizei" (City of London Police) nennt, des weiteren die "Bahnpolizei" (British Transport Police) und die "Hafenbehörden" (Harbour Authorithies).
Unter dem Eindruck der Terroranschläge vom 07.07.2005 wurde wieder einmal versucht auf nationaler Ebene die britischen Polizeien zu reformieren und im gesammten Königreich unter einen Hut zu bekommen, was am Einfluß konservativer, lokalpatriotischer, politischer Kräfte und nach dem Hinweis darauf, dass gerade dieses Ereignis doch gezeigt habe, wie hervorragend all diese Polizeien zusammenarbeiteten, scheiterte.
Italien
07.07.2005
Italien hat wie Frankreich oder Spanien kein föderal gegliedertes Polizeisystem, sondern unterhält mehrere nationale Polizeikörper mit z.T. sich überschneidenden Zuständigkeiten, auch um Machtkonzentrationen in einer Hand bzw. in einem Ministerium zu verhindern. Dem Innenministerium untersteht die zivile Staatspolizei (Po | | |